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Diese Änderungen gibt es in 2023 für Autofahrer

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Geringerer Umweltbonus bei E-Fahrzeugen

Seit 1. Januar 2023 konzentriert sich die staatliche Förderung nur noch auf reine E-Fahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Der Bundesanteil zur Förderung elektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge ist nun reduziert.
Er beträgt für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro ab diesem Januar statt 6.000 Euro nur noch 4.500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro statt 5.000 Euro nur noch 3.000 Euro. Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten gar keine Förderung. Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit unter zwölf Monaten werden nicht mehr subventioniert.

ACHTUNG! Für Firmenfahrzeuge gilt die Förderung voraussichtlich nur bis Ende August. Ab 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden.

Führerschein-Umtausch geht in die nächste Runde

Seit 2013 gibt es den in der EU einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat. Bis 2033 müssen alle Führerscheinbesitzer ihren alten Führerschein, den sie vor 2013 erhalten haben, gegen den neuen EU-Führerschein umtauschen. In diesem Jahr sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch des Führerscheins dran. Der neue Führerschein kostet 15 Euro und ist 15 Jahre lang gültig. Wer bereits einen EU-Scheckkartenführerschein besitzt, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss natürlich nicht mehr tauschen.

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Gute Nachrichten für den Geldbeutel:
CO₂-Abgabe wird verschoben

Ursprünglich sollte am 1. Januar 2023 die CO₂-Abgabe angepasst werden. Pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid sollte der Preis von 30 Euro auf 35 Euro erhöht werden, was laut ADAC pro Liter Kraftstoff ca. 1,5 Cent ausgemacht hätte. Doch die Abgabe soll als Änderung für Autofahrer nicht im Jahr 2023, sondern um ein Jahr auf 2024 verschoben werden. Denn aufgrund der Energiekrise sind die Preise für Benzin und Diesel ohnehin hoch.

Zwei Masken im Verbandkasten

Ab dem 1. Februar 2023 müssten nach der DIN-Norm zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten enthalten sein. Möglich sind FF2-Masken oder auch medizinische Masken. Fehlt in einem Fahrzeug der Verbandskasten oder ist er unvollständig, droht ein Bußgeld von bis zu 10 Euro. Auch bei der HU wird der Inhalt kontrolliert.

THG-Prämie: Mit E-Auto weiterhin Geld verdienen

Wer Halter eines Elektroautos ist, kann seit letztem Jahr beim Handel mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eine jährliche Prämie von 300 Euro erhalten. Das gilt auch im neuen Jahr. Die DRWZ Mobile übernimmt weiterhin gerne die Abwicklung für Sie.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://dgx-mobility.de/thg/

HU-Plakette: Rosa ist dran

Fahrzeuge mit einer rosafarbenen Plakette müssen 2023 zur Hauptuntersuchung (HU). Nach bestandener Prüfung wird eine orange Plakette aufgeklebt. Die Kosten der HU bleiben stabil.
Weiterer Werkstattservice benötigt? Nutzen Sie gern den Rahmenvertrag der DRWZ Mobile für ATU oder Vergölst.

Mehr dazu erfahren: https://dgx-mobility.de/ug/autowerkstatten/

Typklassen-Änderungen in der KFZ-Versicherung

Für fast 13 Millionen Autofahrer gelten 2023 neue Typklassen in ihrer KFZ-Versicherung. Während manche Fahrzeugbesitzer davon finanziell profitieren, müssen andere wohl draufzahlen. Besonders SUVs und Oberklasse-Modelle rutschen in der Typenklassifizierung nach oben. 

Automatisiertes Fahren auf Autobahnen bis 130 km/h

Die Höchstgeschwindigkeit für Autobahnfahrten im automatisierten Modus wird von 60 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Auch Spurwechsel durch automatisierte Systeme sind dann zulässig. Obwohl die Änderung zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird es noch einige Zeit dauern, bis die Hersteller Fahrzeuge mit solchen Automatisierungsfunktionen anbieten. Bislang gibt es nur ein einziges genehmigtes System: den Staupilot der Mercedes S-Klasse – aktuell noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Quellen: ADAC, GDV, Autozeitung