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Ein Leitfaden zur Elektromobilität im Fuhrpark

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Der vollelektrische HYUNDAI KONA.

Viele Dienstwagennutzer möchten zukünftig von den Vorteilen der Dienstwagenbesteuerung bei E-Fahrzeugen oder Plug-In-Hybriden partizipieren. Daher beschäftigen sich aktuell eine große Anzahl unserer Fuhrparkverantwortlichen mit einer Überarbeitung der Dienstwagenregelung für (teil-) elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Im Folgenden möchten wir Ihnen eine erste Richtlinie für diese Entscheidung an die Hand zu geben.

Wesentlich bei der Entscheidung zur Öffnung des Fuhrparks für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ist zunächst das Nutzungsprofil des Fahrzeugs. Grundsätzlich muss dabei zwischen zwei Fahrprofilen unterschieden werden: Vertriebsmitarbeiter versus Arbeitsplatzpendler. Allgemeingültige Aussagen sind natürlich stark vereinfacht und teilweise schwierig zu treffen, da die individuellen Fahrprofile und Gegebenheiten stark personenabhängig sind.

Einige grundlegende Fragen lassen sich dennoch beantworten:

Was ist die Voraussetzung für den Einstieg in die E-Mobilität im Fuhrpark?

In jedem Anwendungsfall muss der Dienstwagennutzer Zugriff auf mindestens eine feste, ihm zugeordnete Lademöglichkeit haben. Für Ladepunkte außerhalb des Unternehmensgeländes muss der geladene Strom über den Arbeitgeber abgerechnet werden können – nur so ist sichergestellt, dass der Dienstwagenfahrer sein Fahrzeug möglichst oft mit Strom auflädt. Eine Wallbox am Wohnort des Nutzers muss somit die Möglichkeit der Abrechnung des Stroms an den Arbeitgeber bieten.

Welche Kostenfaktoren kommen auf mich zu?

Pauschale Aussagen sind an dieser Stelle nur schwierig zu treffen. Aktuell sind E-Fahrzeuge aufgrund der höheren Leasingraten bzw. geringeren Rabatten bei Barkauf erst einmal teurer in der Beschaffung. Auch die bestehenden Förderungen können dies noch nicht ausgleichen.

Eine Annäherung der Kostensituation ergibt sich aber im laufenden Betrieb durch geringere Kraftstoffkosten (zu beachten der Abschnitt „Laden unterwegs“) und aber vor allem durch reduzierte Aufwendungen für Wartung und Verschleiß. Diese Vorteile entfallen größtenteils im Falle der Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge, zusammen mit den aktuell ebenfalls höheren Anschaffungskosten gibt es aus Kostengesichtspunkten daher keine finanziellen Argumente für den Einsatz dieser Fahrzeuge.

Vorsichtig! Kostenfalle Ladekarte.

Entscheidend für die Kostensituation eines Elektrofahrzeugs ist der Preis für die unterwegs stattfindenden Ladevorgänge. So können an der identischen Ladesäule je nach eingesetzter Ladekarte die Kosten für einen Ladevorgang zwischen 6 und 70 Euro variieren. 
Hier gilt folgende simple Regel: Bis zu einem Durchschnittspreis von ca. 35 Cent pro Kilowattstunde ergibt sich beim E-Fahrzeug ein Kostenvorteil gegenüber den Kraftstoffkosten eines Dieselfahrzeugs.

Wie hoch ist die realistische Reichweite eines E-Fahrzeugs?

Trotz der Umstellung des Messverfahrens von NEFZ auf WLTP entsprechen die Herstellerangaben zu Reichweiten von E-Fahrzeugen weiterhin im Regelbetrieb kaum der Realität. Vor allem ambitioniertere Fahrweisen sowie kalte Außentemperaturen reduzieren die maximale Fahrstrecke sehr deutlich. Zur Ermittlung einer realitätsnahen Reichweite empfehlen wir, mit nur 70% der WLTP Reichweite zu kalkulieren.

Weitere Entscheidungshilfen für oder gegen ein E-Fahrzeug sind abhängig vom Einsatzzweck des Fahrzeugs:

Dienstfahrzeug im Vertriebseinsatz

Elementar ist die Abstimmung der realistischen Reichweite des Fahrzeugs mit den Anforderungen des Nutzers. Unsere Handlungsempfehlung folgt dabei dem Ansatz, dass der Nutzer 80% seiner berufsbedingten Tagesstrecken ohne einen Ladestopp absolvieren können muss. Für weitere 15% der Tagesstrecken sollte ein einzelner Ladestopp mit einer Nachladung von 50% der Akkukapazität ausreichend sein. Dies bedeutet eine wenig eingeschränkte Nutzbarkeit des Fahrzeugs im Alltag.

Beispielrechnung:

Hyundai KONA Elektro (40 kWh), Listenpreis ab 34.600 €, Reichweite nach WLTP 289 km

Reichweite ohne Ladestopp:
Annahme für eine realitätsnahe Reichweite (70% des WLTP-Wertes) = 202 km

Reichweite mit Ladestopp (50% Nachladung)
Annahme für eine realitätsnahe Reichweite (70% des WLTP-Wertes) = 202 km
+ einmaliges Aufladen 50% Nachladung = 101 km
= 303 km

  • 80% der Tagesstrecken des Nutzers sollten kürzer als 202 Kilometer sein.
  • Weitere 15% der Fahrten sollten mit einer Reichweite von 303 km absolviert werden können.
Ladedauer der 50% Nachladung:
  • an einer Normalladestation (AC) mit 22 kW: ca. 1 Stunde
  • an einer Schnellladestation (DC) mit 50 kW: ca. 30 Minuten

Eine Freigabe von Plug-In-Hybriden ist grundsätzlich für dieses Fahrprofil nicht sinnvoll, da der Anteil des rein elektrischen Fahrens an den gefahrenen Strecken nicht abschätzbar ist. Vor allem im Falle von Benzin-Hybrid-Fahrzeugen können zusätzlich die Treibstoffkosten ein entsprechendes Risiko mit sich bringen. Diesel-Hybrid-Fahrzeuge bringen dieses Risiko nicht mit sich und könnten aus motivatorischen Überlegungen angeboten werden – aber lediglich bei Vorhandensein einer Wallbox am Wohnort.

Welches E-Fahrzeug zu Ihrem Fahrprofil passt, können Sie in unserer e-Matrix für Vertriebler nachschauen:

Dienstwagen als Gehaltsbestandteil

Bei Dienstfahrzeugen, die unter der Woche hauptsächlich für das Pendeln zum Arbeitsplatz genutzt werden, können neben Elektrofahrzeugen auch Plug-In-Hybridfahrzeuge eine sinnvolle Alternative darstellen. Idee dabei sollte sein, die Pendelstrecke elektrisch zu absolvieren und somit zumindest lokal emissionsfrei unterwegs zu sein.

Beispiel:

Die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz beträgt einfach 35 Kilometer. Es gibt eine Lademöglichkeit über eine Wallbox daheim und eine Wallbox am Arbeitsplatz. Somit kann die Pendelstrecke bei einem Hybrid-Fahrzeug realistisch vollständig elektrisch zurückgelegt werden. Für die Freigabe eines vollelektrischen Fahrzeugs ist ausreichend, dass an einem Ort (daheim oder Arbeitsplatz) die Möglichkeit zum Laden über eine Wallbox gegeben ist. Darüber hinaus liegt es in der Hand des Dienstwagenfahrers, seine Fahrten an der vorhandenen Ladeinfrastruktur auszurichten.

Welche Lademöglichkeit zu Ihrem Fahrprofil passt, können Sie in unserer e-Matrix für Pendler nachschauen.

Gerne steht Ihnen die DRWZ Mobile zur Seite, sollten Sie weitere Fragen zur Einführung der Elektromobilität in Ihrem Fuhrpark haben. Sprechen Sie uns an! Über die DRWZ Mobile erhalten Sie neben den Konditionen für E-Fahrzeuge und Plug-In-Hybride auch Vergünstigungen auf Wallboxen und Ladesäulen.