Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen. Weitere Informationen finden Sie in unseren > Datenschutzhinweisen

> Impressum

> Datenschutzerklärung

DG Nexolution Mobility GmbH
Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden
E-Mail: service@dgx-mobility.de
Telefon: 0611-50 66 26 00

Sind Sie bezugsberechtigt für DG Nexolution Mobility Rahmenverträge?

DG Nexolution Mobility ist der Partner rund um die betriebliche Mobilität für genossenschaftliche und im Verbund organisierte Unternehmen. Die Rahmenverträge, die DG Nexolution Mobility mit den Fahrzeugherstellern und Mobilitätsdienstleistern abgeschlossen hat, bieten hohe Rabattvorteile und sind exklusiv nur mit Bezugsberechtigung nutzbar.

Um zu erfahren, ob Sie bezugsberechtigt sind, registrieren Sie sich einmalig kostenfrei und unverbindlich. Unsere Kundenberatung prüft Ihre Anmeldung und schaltet Sie bei Berechtigung für unser Portal frei.

Bezugsberechtigt sind in der Regel alle genossenschaftlichen Unternehmen, die Mitgliedsunternehmen von genossenschaftlichen Verbänden sowie Einkaufsgenossenschaften und deren dienstwagenberechtigte Mitarbeiter.
Zu unseren Kunden zählen unter anderem: Genossenschaftliche Banken wie die Volks- und Raiffeisenbanken, Raiffeisen- und Agrargenossenschaften, Verbundgruppen und deren Mitgliedsunternehmen bzw. Anteilseigner, R+V Versicherungen/Generalagenturen, gewerbliche Genossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Energiegenossenschaften und Konsumgenossenschaften.

Firmenzulassung
Das Fahrzeug wird auf Ihr Unternehmen zugelassen. Grundsätzlich sind alle genossenschaftlichen Verbände sowie Unternehmen über DG Nexolution Mobility Rahmenverträge bezugsberechtigt. Details dazu finden Sie weiter unten.

Mitarbeiterzulassung
Das Fahrzeug wird auf Sie zugelassen. Wenn Ihr Unternehmen bezugsberechtigt ist und Sie eine Dienstwagenberechtigung besitzen, sind Sie für die Beschaffung eines Dienstwagens über DG Nexolution Mobility Rahmenverträge bezugsberechtigt.

Welche Firmen sind bezugsberechtigt?

Genossenschaftliche Banken

Zu den genossenschaftlichen Banken gehören die

– Volksbanken Raiffeisenbanken
– Sparda-Banken
– PSD-Banken
– Kirchenbanken

Verbandszugehörigkeit: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Lokale Kunden – lokale Verantwortung.
Umso wichtiger ist es Ihnen als Bank wahrscheinlich auch, nicht nur den besten Preis bei Ihrem Neufahrzeug zu erhalten, sondern diesen auch noch beim Autohaus vor Ort/Ihrer Wahl zu beziehen. Wir können Ihnen genau das mit unseren Rahmenverträgen bieten.

Raiffeisen- und Agrargenossenschaften

Darunter fallen die genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.

– Agrargenossenschaften
– Warenwirtschaftsgenossenschaften
– Weinwirtschaftsgenossenschaften
– Milchwirtschaftsgenossenschaften
– Obst-, Gemüse-, Gartenbaugenossenschaften
– Vieh- und Fleischwirtschaftsgenossenschaften
– Weitere Raiffeisengenossenschaften

Verbandszugehörigkeit: Deutscher Raiffeisenverband (DRV)

Ein Verband mit vielen Sparten.
Eine lange Geschichte verbindet DG Nexolution Mobility und Sie, die Raiffeisengenossenschaften. Denn die ersten Rahmenverträge waren nur für die Mitgliedsunternehmen des DRV. Die „Grünen“ haben unser Geschäft und unser Logo geprägt.

Verbundgruppen des Mittelstandsverbunds

Sie sind Mitglied beim Mittelstandverbund?
Dann sind Sie eine von ca. 310 Verbundgruppen aus rund 45 Branchen und über uns bezugsberechtigt. Hier finden Sie alle Mitglieder:
https://www.mittelstandsverbund.de/verband/mitgliedschaft/mitgliederliste

Verbundszugehörigkeit: DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. oder Servicon.

Ein Verbund – 45 Branchen.
Als Einkaufsverbund sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitgliedsunternehmen bestens unterstützt werden. Durch gemeinsame Marketingmaßnahmen, einheitliche Vertriebskonzepte oder gebündelte Serviceleistungen bieten Sie Ihren Mitgliedern den Support, den sie benötigen. Und wir bieten Ihnen einen weiteres Argument Mitglied bei Ihnen zu werden: Rahmenverträge mit tollen Konditionen auf Neufahrzeuge und vieles mehr!

Anschlusshäuser der Verbundgruppen und Einkaufsverbunde

Ihr Unternehmen ist Mitglied einer Verbundgruppe oder einem Einkaufsverbund, wie z.B. der BÄKO eG oder der ZEG Zentraleinkauf Holz + Kunststoff eG? Dann können Sie auch über unsere Rahmenverträge Neufahrzeuge beziehen. Ihre Verbundgruppe hat für Sie als Anschlusshaus sicherlich viele Partnerschaften verhandelt. Wir decken für Sie den Bereich Mobilität ab. Der Vorteil für Sie: Egal wie groß oder klein Ihr Fuhrpark ist, Sie müssen nicht verhandeln und erhalten trotzdem Großkundenkonditionen.

Verbundszugehörigkeit: Mitglied von einer der 310 Verbundgruppen/Einkaufsgenossenschaften

Bei der Registrierung geben Sie bitte bei der Kundengruppe „Verbundgruppen Mitglied“ oder „Einkaufsverbund Mitglied“ an und bei der detaillierten Kundengruppe wählen Sie Ihre Verbundgruppe bzw. Ihren Einkaufsverbund aus.

Außendienstmitarbeitende und Handelsvertreter der R+V Versicherung/Generalagenturen

Auch die Mitarbeitenden aus dem Außendienst der genossenschaftlichen Versicherung R+V sowie deren Generalagenturen gehören zu unseren Bezugsberechtigten.

Konsumgenossenschaften

Insgesamt sind derzeit 433 Genossenschaften mit ca. 330.000 Einzelmitgliedern im Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) zusammengeschlossen. Der Mitgliederkreis des ZdK hat sich im Laufe der Zeit wesentlich über den ursprünglichen Kreis der klassischen Konsumgenossenschaften, die vor allem mit Lebensmitteln und Bedarfsartikel handeln, hinaus entwickelt. Dienstleistungen sind heute ein wichtiger Teil des Konsums.

Verbandszugehörigkeit: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK)

Die ZDK Mitgliederliste finden Sie hier: https://www.zdk-hamburg.de/mitglieder/

Energiegenossenschaften

Die 869 beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. organisierten Energiegenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag, die Akzeptanz und die Motivation für die Energiewende in breiten Teilen der Gesellschaft zu steigern. Rund 183.000 Menschen engagieren sich in genossenschaftlichen Erneuerbaren-Energien-Projekten, von der Energieproduktion und -versorgung, über den (Wärme-)Netzbetrieb bis hin zur Vermarktung.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften.

Wohnungsbaugenossenschaften

Die rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland sorgen für mehr als 5 Millionen Menschen für bezahlbares und sicheres Wohnen. Primäres Ziel ihres genossenschaftlichen Förderauftrages ist es, die Mitglieder mit Wohnraum und speziellen Dienstleistungen zu versorgen.

Vereinszugehörigkeit: 410 Genossenschaften haben sich in der Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e.V. zusammen geschlossen.

Gewerbliche Genossenschaften und deren Mitglieder

In Deutschland gibt es derzeit 1.393 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften mit rund 350.000 Mitgliedern und einem kumulierten Jahresumsatz von etwa 125,6 Milliarden Euro. Zweck dieser Genossenschaften ist es, ihre Mitgliedsunternehmen wirtschaftlich zu fördern. Zentrales Ziel: Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Mitglieder. Die Genossenschaften sind in über 45 Branchen tätig.

Nicht nur die gewerblichen Genossenschaften, sondern auch deren Mitgliedsunternehmen können über unsere Rahmenverträge beziehen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitgliedsunternehmen anders bezugsberechtigt sind als die Genossenschaft selbst und sich daher für die korrekte Rabattübersicht immer selbst registrieren müssen. Vielen Dank.

Die finale Prüfung der Bezugsberechtigung erfolgt durch DG Nexolution Mobility im Zuge der einmaligen Registrierung auf der DG Nexolution Mobility Website. Jetzt gleich ausprobieren

Können Sie Ihr Unternehmen in eine der Gruppen einordnen? Dann sind Sie bezugsberechtigt. Sind Sie sich nicht sicher? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter.

So vielfältig wie unsere bezugsberechtigten Kundengruppen sind, so vielfältig ist auch unser Angebot. Ob Nutzfahrzeug, Kleinwagen oder Limousine, ob Diesel, Benzin oder Elektro – wir haben für alle das richtige Fahrzeug. Sollte Ihr Wunschfahrzeug nicht dabei sein, dann schreiben Sie uns einfach und wir schauen, was wir für Sie tun können.

So funktioniert’s

Als unregistrierter Nutzer

Die Vorteile der DG Nexolution Mobility Rahmenverträge können von all unseren bezugsberechtigten Unternehmen und deren dienstwagenberechtigten Mitarbeitern genutzt werden.

Um zu prüfen, ob Sie Zugriff auf Bezugsberechtigung haben, benötigen wir einmalig Ihre Registrierung auf unserem Portal. Diese ist kostenfrei und völlig unverbindlich.

PS: Vergessen Sie nicht, unseren Newsletter zu abonnieren. Dieser erscheint ca. einmal im Monat und enthält spannende Neuigkeiten aus der Mobilitätsbranche sowie attraktive Aktionsangebote.


Sie sind bereits registriert und wollen nun unser Angebot nutzen?

Prima, dann ist der erste Schritt bereits gemacht!
Nun können Sie sich einloggen und die Rabatte vergleichen. Wenn Sie sich für eine Marke und Modell entschieden haben, können Sie zum Autohaus Ihrer Wahl gehen und mit der jeweiligen Rahmenvertragsnummer Ihr Fahrzeug bestellen.

Anschließend senden Sie uns einfach Ihre Fahrzeugbestellung über unser Online-Portal oder an service@dgx-mobility.de

Ihr Autohaus wird dann einen Abrufschein bei uns anfordern, welchen es für die Rabattierung benötigt.

So ist der exakte Ablauf


Häufige Fragen zur Bezugsberechtigung

Wer ist bezugsberechtigt über die Rahmenverträge der DG Nexolution Mobility zu beziehen?

Bezugsberechtigung haben in der Regel alle genossenschaftlichen Unternehmen, die Mitgliedsunternehmen von genossenschaftlichen Verbänden sowie Einkaufsgenossenschaften und deren dienstwagenberechtigte Mitarbeiter sind. Zu unseren Kunden zählen unter anderem:
Genossenschaftliche Banken wie die Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken,
Raiffeisen- und Agrargenossenschaften, Verbundgruppen und deren Mitgliedsunternehmen bzw. Anteilseigner,
R+V Versicherung: Generalagenturen, Handelsvertreter,
gewerbliche Genossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Energiegenossenschaften, Konsumgenossenschaften.

Wie funktioniert der Bezug eines Fahrzeugs über DG Nexolution Mobility?

Bitte registrieren Sie sich kostenfrei bei uns. In dem Zuge prüfen wir Ihre Bezugsberechtigung und können Sie für unser Portal freischalten. Im Login-Bereich können Sie auf die Konditionen aller Hersteller zugreifen. Wenn Sie sich für ein Modell entschieden haben, können Sie mit der Rahmenvertragsnummer zu dem Autohaus Ihrer Wahl gehen und Ihr Fahrzeug bestellen. Nutzen Sie nach dem Besuch im Autohaus unser Online-Portal um Ihre Bestellung zu übermitteln oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@dgx-mobility.de. Nach Auslieferung Ihres Fahrzeugs erhalten Sie die Rechnung über die Abwicklungsprovision.

Über welche Autohäuser kann ich beziehen?

Sie haben die freie Wahl. Die Rahmenverträge von DG Nexolution Mobility gelten deutschlandweit bei allen Vertragshändlern. D.h. Sie können selbst entscheiden, ob Sie über Ihr Autohaus vor Ort beziehen oder einen unserer ausgewählten Premium Partner nutzen möchten. Aktionsangebote und Angebote über unseren Leasingkonfigurator hingegen gelten nur bei bestimmten Handelspartnern.

Was kostet die Nutzung der Rahmenverträge?

Bei Nutzung der DG Nexolution Mobility Rahmenverträge für Fahrzeuge wird dem Fahrzeugempfänger ab dem 01.10.2023 eine Abwicklungsprovision in Höhe von 1,2 % des Nettolistenpreises inkl. Ausstattung zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Die Rechnung erhalten Sie nach Auslieferung des Fahrzeugs.

Mit welchen Herstellern bestehen Rahmenverträge?

DG Nexolution Mobility besitzt Rahmenverträge mit über 25 Kfz-Herstellern, Autovermietungen, Werkstätten und Ladelösungsanbietern. Da die Bezugsberechtigung von Ihrer Kundengruppe abhängig ist, erhalten Sie nach Registrierung im Login-Bereich eine komplette Übersicht der Rahmenvertragspartner.

Gelten die Konditionen nur bei Barkauf?

Nein, die Konditionen für den Fahrzeugbezug gelten grundsätzlich bei Barkauf, Leasing oder Finanzierung.
Je nach Hersteller gibt es noch Zusatz-Rabatte für die einzelnen Optionen.

Welche Zulassungsarten gibt es?

Firmenzulassung: Das Fahrzeug wird auf das Unternehmen zugelassen.
Mitarbeiterzulassung: Das Fahrzeug wird auf den Mitarbeiter direkt zugelassen. Voraussetzung bei Mitarbeiterzulassung ist die dienstliche Nutzung des Fahrzeugs gemäß den Großkundennutzungsbedingungen der Hersteller (z.B. dienstliche Nutzung zu mind. 2/3 für den Arbeitgeber). Für rein private Fahrzeugbestellungen ohne dienstliche Nutzung gelten die Rahmenverträge nicht. Für private Konditionen können Sie auf unsere Premiumkonditionen zugreifen: https://dgx-mobility.de/premiumkonditionen

Gibt es durch den Rahmenvertrag veränderte Lieferzeiten oder eine reduzierte Herstellergarantie?

Sie erhalten selbstverständlich die volle Herstellergarantie und es gelten die herstellerüblichen Lieferzeiten. Da diese regelmäßig schwanken und je nach Marke, Modell, Motorisierung und Ausstattung sehr unterschiedlich sind, können die genauen Lieferzeiten nicht angegeben werden.

Herausforderungen Vorteile Rabatte So funktioniert's Downloads FAQs
Ihre Daten werden im Moment hochgeladen. Bitte schließen Sie dieses Fenster nicht, bis eine endgültige Bestätigung eingeblendet wird. Je nach Größe der hochgeladenen Daten kann das bis zu wenigen Minuten dauern. Vielen Dank für Ihre Geduld.