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DG Nexolution Mobility GmbH
Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden
E-Mail: service@dgx-mobility.de
Telefon: 0611-50 66 26 00

Wir sind der Wegbereiter der Elektromobilität in der genossenschaftlichen Welt.

DG Nexolution Mobility bietet mit GenoMobilität den nächsten Schritt in Richtung Mobilitätswende und ein Rundum-sorglos-Paket für den reibungslosen Ablauf bei der Implementierung und Betreuung individueller Ladeinfrastruktur für Genossenschaften und Privatpersonen, sowohl für E-Bikes als auch für E-Fahrzeuge.

Ob für die eigenen Poolcars oder die E-Fahrzeuge Ihrer Kunden – für Fahrer gilt: Jede Ladestation unterwegs ist willkommen, denn das bestehende Ladenetz ist weiterhin ausbaufähig. Die Nachfrage steigt stark und Kunden möchten an Orten, an denen Sie einen längeren Aufenthalt planen, eine Lademöglichkeit nutzen können. Daher zahlt sich der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Ihrem Standort für Ihre Kunden und Ihren eigenen Fuhrpark aus. Auch Ihre Mitarbeiter können davon profitieren, wenn sie mit einem E-Auto anreisen. Sie entscheiden, ob Sie Ihre Ladestation öffentlich zugänglich oder exklusiv für Ihre Kunden oder Mitarbeiter verfügbar halten möchten.

Wir bieten neben unseren modernen Ladelösungen weitreichende Unterstützung bei der Umsetzung des jeweiligen Projekts mit an: Beantragung von Fördermitteln, Beratungen bei der Standortauswahl und bei der Beauftragung von Anschlussarbeiten. Außerdem Unterstützung beim laufenden Betrieb sowie die regelmäßige Wartung der Ladestation.

DG Nexolution (ehemals DG Verlag) hat bereits im Jahr 2013 die Lösung „GenoMobilität“ in die Angebotspalette aufgenommen und damit den Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangetrieben. Das Angebot wurde ab Juni 2019 von der DG Nexolution Mobility GmbH übernommen. Mittlerweile haben wir rund 50 genossenschaftliche Unternehmen beim Aufbau von Ladelösungen für E-Autos und E-Bikes unterstützt.

Unsere Lösungsbausteine

Unsere Leistungen im Detail

Kundenberatung
Anhand des Erstgespräches und einem Grob­konzept fertigen wir Ihnen ein perfekt zugeschnittenes Angebot.

Standortcheck
Wir reichen für Sie die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung der Ladestation bei dem Netz­betreiber ein und begehen den Standort zur Prüfung  der Netz­topographie.

Förderantrag
Wir recherchieren für Sie die aktuellen Förder­möglichkeiten und unterstützen bei der Einreichung des Antrags.

Tiefbau, Installation & Betrieb
Mittels qualifizierter Partner kümmern wir uns um die Durchführung der Bauarbeiten sowie um die Installation und Inbetriebnahme der Ladestation.

Service rund um den laufenden Betrieb
Von der jährlichen Wartung nach DGUV über das Abrechnungs­system bis zur Endkunden­kommunikation – wir kümmern uns.

Ihre Herausforderungen

Die noch ausbaufähige Ladeinfrastruktur in Deutschland erschwert das Laden der E-Fahrzeuge Ihres Unternehmens. Dies führt zu einer aufwendigen Planung der benötigten Ladevorgänge.

Umweltbilanz verbessern: Der CO2-Fußabdruck Ihres Unternehmens soll reduziert werden.

Sie möchten gerne beim Thema Elektromobilität starten, wissen aber nicht genau, welche Lösungen sinnvoll für Ihren Standort sind.

Für Ihre Kunden und Mitarbeiter wird das barrierefreie Laden mit einem Payment Terminal und/oder RFID-Karte benötigt.

Der Elektro-und Plug-In-Hybrid-Anteil Ihres Fahrzeugpools steigt stetig an, aber Sie besitzen noch keine eigene Lademöglichkeit.

Ihre Vorteile health_and_safety

Kundenbindung
Mit den Lademöglichkeiten für E-Autos und E-Bikes bieten Sie einen kundenfreundlichen Service. Jeder Ladevorgang ist ein Kontakt, auch zu potenziellen Neukunden.

Baustein für Ihre Nachhaltig­keits­strategie
Sie positionieren sich als innovatives Unternehmen, das nachhaltig und verantwortungsvoll in Ihrer Region agiert.

Employer Branding
Unternehmenseigene Ladepunkte bieten einen wertvollen Mitarbeiter-Benefit und steigern somit Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Weitere Einnahmequelle
Sie entscheiden selbstständig, welchen Preis Sie Ihren Kunden für das Laden an Ihrer Ladestation anbieten möchten und können die jährliche THG-Prämie für den geladenen Strom beantragen.

Förderung der Region
Fördern Sie durch die Errichtung von Ladestationen Ihre Region und unterstützen Sie die CO2-Reduktion.

So funktioniert’s

1. Fragebogen

Zur Identifikation Ihrer idealen Lösung beantworten Sie uns bitte die Fragen im Online-Fragebogen.

2. Maßgeschneidertes Angebot

Auf Basis Ihrer Anforderungen ermitteln wir die passende Lösung und eine erste Grobkostenschätzung.

3. Initiale Beratung

In einem detaillierten Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen das geplante Grobkonzept und klären offene Fragen.

4. Nächste Schritte

Detaillierte Projektplanung inkl. detailliertem Kostenvoranschlag, Projektumsetzung, Betreuung während des laufenden Betriebs.

Downloads

Häufige Fragen zu Ladeinfrastruktur für Genossenschaften und Privatpersonen

Wer kann über Genomobilität Ladelösungen beziehen?

Unser Angebot kann von jedem genutzt werden. Nicht nur genossenschaftliche Unternehmen, sondern auch Privatpersonen können über uns Ladelösungen sowie Dienstleistungen beziehen.

Was ist DC und was ist AC?

Die Abkürzung DC steht für „Direct Current“, also Gleichstrom. Gleichstrom (DC) bezeichnet elektrischen Strom, dessen Stärke und Richtung sich zeitlich nicht ändert
= schnell laden.
Die Abkürzung AC steht für „Alternating Current“, also Wechselstrom. Wechselstrom (AC) bezeichnet eine Art von elektrischem Strom, der seine Richtung periodisch und in steter Wiederholung ändert. Wechselstrom dient häufig zur elektrische Energieversorgung. Er fließt durch Hochspannungsleitungen und erreicht durch die Steckdose gewöhnliche Haushalte.

Wo kann ich mein E-Fahrzeug laden?

Sie können an jeder Ladestation oder Wallbox laden, mit dem Ihr E-Fahrzeug kompatibel ist.

Wo kann ich Ladestationen finden?

In der Öffentlichkeit entlang der Straße, an der Autobahnraststätte und auf vielen öffentlichen Parkplätzen. Ob Sie Zugriff auf alle öffentlichen Ladestationen haben, hängt davon ab, ob Ihr Anbieter „Roaming“ anbietet. Wenn Roaming aktiviert ist, haben Sie Zugang zu Ladestationen von verschiedenen Ladestationbetreibern. Beispielsweise im Parkhaus Ihrer Arbeitsstätte oder auf einem reservierten bzw. (halb)öffentlichen Parkplatz. Auch zuhause in einer privaten Garage / Einfahrt, auf einem ausgewiesenen Parkplatz oder auf einem Gemeinschaftsparkplatz mit den Nachbarn wären denkbare Optionen.

Wie kann ich eine Ladestation in meiner Nähe finden?

Zum Auffinden von verfügbaren Ladestationen eignen sich diverse Apps und Websites. Die bekanntesten Ladesäulen-Finder sind:

– Chargemap
– GoingElectric

Welche Ladestecker gibt es?

Typ-1-Stecker
Der einphasige Stecker wird im asiatischen Raum verwendet und ist in Europa eher unüblich. Des Weiteren bietet er nur eine Ladeleistungen bis zu 7,4 kW.

Typ-2-Stecker
Der dreiphasige Stecker ist im europäischen Raum am weitesten verbreitet und wurde als Standard festgelegt. Der Stecker bietet eine Ladeleistung von 22 bis 43 kW.

Combo-Stecker (Combined Charging System CCS)
Der dreiphasige Stecker ist der Schnellladestandard der deutschen und amerikanischen Automobilindustrie. Der CCS-Stecker ergänzt den Typ-2-Stecker mit zwei zusätzlichen Leistungskontakten um eine Schnellladefunktion und unterstützt AC- und DC-Laden (Wechselstrom- und Gleichstromladen). In der Regel bietet der Stecker eine Ladeleistung von 50 kW an.

CHAdeMo-Stecker
Dieser Steckertyp kommt aus dem japanischen Raum und erlaubt Ladevorgänge bis zu 100 kW. An den meisten öffentlichen Ladesäulen steht allerdings nur eine Leistung von 50 kW zur Verfügung.

Tesla Supercharger
Tesla verwendet für seine Supercharger ein eigenes Ladesystem. In Europa und Asien benutzen die Supercharger den Typ-2-Mennekes Stecker. So können die Teslas über einen Anschluss sowohl am Supercharger mit Gleichstrom, am Hausanschluss mit Wechselstrom oder einer Typ-2-Ladesäule laden.

Wie lange dauert der Ladevorgang eines E-Fahrzeugs an Ihren Stationen?

Die Ladezeit ist von Ihrem Elektrofahrzeug-Typ und der jeweiligen Ladeleistung der Station abhängig. Sie können jedoch ganz einfach Ihre Ladezeit berechnen, indem Sie die Batteriekapazität durch die Ladeleistung Ihres Elektroautos teilen.

Welche Autorisierungsmöglichkeiten gibt es?

Um eine Autorisierung zu aktivieren, wird meist eine spezielle Ladekarte angeboten. Mit dieser schalten Sie die Ladestation frei und können dann ganz bequem Strom laden.

Was sind RFID-Ladekarten?

RFID (Radio Frequency Identification) ist ein System zur standardmäßigen Identifikation von Ladestation-Nutzern. Zum Laden eines Elektroautos muss die RFID-Karte nur kurz vor das Display der Station gehalten werden. Zahlreiche Stadtwerke, Verbände aber auch diverse Automobilhersteller bieten die verschiedensten Ladekarte an. Die jeweiligen Konditionen für das Laden mit einer Ladekarte legt jeder Partner für seine Kunden selbst fest. Sollten Sie Rückfragen zu Ihrer Ladekarte haben, bitten wir Sie sich an Ihren Kartenausgeber zu wenden.

Muss ich eine Zahlungsmethode registrieren, um die Ladestationen nutzen zu können?

Nein, Sie können ganz bequem direkt an der Ladestation mit Ihrer RFID-Ladekarte, Giro- oder Kreditkarte bezahlen.

Wie kann abgerechnet werden?

An den meisten Ladestationen wird über eine RFID-Ladekarte abgerechnet. Daneben bietet unser Service eine Bezahlung per Giro- und Kreditkarten an.

Muss der Arbeitnehmer Steuern für das Laden an der Ladestation des Arbeitgebers (im Unternehmen) bezahlen?

Das Aufladen von mitarbeitereigenen E-Kraftfahrzeugen sowie vom Arbeitgeber gestellten E-Fahrzeugen mit privatem Nutzungsanteil (Dienstwagen) an der Ladestation des Arbeitgebers ist von der Einkommensteuer befreit. Auch der dafür günstiger angebotene oder kostenfrei gestellte Strom ist steuerfrei. Allerdings muss sich die Ladestation ortsfest auf dem gewerblichen Grund des Betriebes befinden oder sie muss auf dem Grund eines mit diesem Arbeitgeber verbundenen Unternehmens stehen.

Muss der Arbeitnehmer Steuern für das Laden Zuhause bezahlen?

Bei den Ladelösungen, die vom Arbeitgeber gestellt werden und zuhause beim Arbeitnehmer installiert sind, gilt folgendes: Sie sind lohnsteuerfrei, ebenfalls deren Installation und Betrieb. Der darüber bezogene Strom ist dagegen steuerpflichtig, auch wenn er vom Arbeitgeber bezuschusst oder übernommen wird. Denn diese eventuellen Kostenübernahmen gelten dann als steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn damit ein arbeitnehmereigenes Fahrzeug geladen wird. Bei einem Dienstfahrzeug gilt die Erstattung der durch den Arbeitnehmer getragenen Stromkosten als steuerfreier Auslagenersatz (§ 3 Nr.50 EStG), weil diese Kosten für das Unternehmen selbst anfallen. Die überlassene Ladevorrichtung kann auch steuerfrei für private Zwecke benutzt werden. Übereignete oder geschenkte Ladeanlagen werden dagegen inklusive Installation und Betrieb pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer belastet. Beide Regelungen wurden um zehn Jahre verlängert (bis zum 31. Dezember 2030).

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