Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen. Weitere Informationen finden Sie in unseren > Datenschutzhinweisen

> Impressum

> Datenschutzerklärung

DG Nexolution Mobility GmbH
Leipziger Str. 35, 65191 Wiesbaden
E-Mail: service@dgx-mobility.de
Telefon: 0611-50 66 26 00

Rahmenverträge – Bezugsberechtigungen

Wer ist bezugsberechtigt?

Ihr Neufahrzeug

Firmenzulassung

Grundsätzlich sind alle genossenschaftlichen Verbände sowie genossenschaftlichen Unternehmen über die DRWZ Mobile Rahmenverträge bezugsberechtigt.

Mitarbeiterzulassung

Wenn Ihr Unternehmen bezugsberechtigt ist und Sie eine Dienstwagenberechtigung besitzen, sind auch Sie als Privatperson für die Beschaffung eines Dienstwagens über die DRWZ Mobile Rahmenverträge bezugsberechtigt.

Die finale Prüfung der Bezugsberechtigung erfolgt durch die DRWZ Mobile im Zuge der einmaligen Registrierung auf der DRWZ Mobile Website. Jetzt gleich ausprobieren

Die Bezugsberechtigungen splitten sich in unterschiedliche Gruppen.

Zu den genossenschaftlichen Banken gehören die

  • Volksbanken Raiffeisenbanken
  • Sparda-Banken
  • PSD-Banken
  • Kirchenbanken

Verbandszugehörigkeit: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Lokale Kunden – lokale Verantwortung.

Umso wichtiger ist es Ihnen als Bank wahrscheinlich auch, nicht nur den besten Preis bei Ihrem Neufahrzeug zu erhalten, sondern diesen auch noch beim Autohaus vor Ort/Ihrer Wahl zu beziehen. Wir können Ihnen genau das mit unseren Rahmenverträgen bieten.

Darunter fallen die genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.

  • Agrargenossenschaften
  • Warenwirtschaftsgenossenschaften
  • Weinwirtschaftsgenossenschaften
  • Milchwirtschaftsgenossenschaften
  • Obst-, Gemüse-, Gartenbaugenossenschaften
  • Vieh- und Fleischwirtschaftsgenossenschaften
  • Weitere Raiffeisengenossenschaften

Verbandszugehörigkeit: Deutscher Raiffeisenverband (DRV)

Ein Verband mit vielen Sparten.

Eine lange Geschichte verbindet die DRWZ Mobile und Sie, die Raiffeisengenossenschaften. Denn die ersten Rahmenverträge waren nur für die Mitgliedsunternehmen des DRV. Die „Grünen“ haben unser Geschäft und unser Logo geprägt.

Sie sind Mitglied beim Mittelstandverbund?
Dann sind Sie eine von 310 Verbundgruppen aus rund 45 Branchen und über uns bezugsberechtigt. Hier finden Sie die aktuelle Mitgliederliste:
https://www.mittelstandsverbund.de/verband/mitgliedschaft/mitgliederliste

Verbundszugehörigkeit: DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. oder Servicon.

Ein Verbund – 45 Branchen.

Als Einkaufsverbund sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitgliedsunternehmen bestens unterstützt werden. Durch gemeinsame Marketingmaßnahmen, einheitliche Vertriebskonzepte oder gebündelte Serviceleistungen bieten Sie Ihren Mitgliedern den Support, den sie benötigen. Und wir bieten Ihnen einen weiteres Argument Mitglied bei Ihnen zu werden: Rahmenverträge mit tollen Konditionen auf Neufahrzeuge für Sie ebenso wie für Ihre Mitglieder!

Ihr Unternehmen ist Mitglied einer Verbundgruppe oder einem Einkaufsverbund, wie z.B. der BÄKO eG oder der ZEG Zentraleinkauf Holz + Kunststoff eG? Dann können Sie auch über unsere Rahmenverträge Neufahrzeuge beziehen. Ihre Verbundgruppe hat für Sie als Anschlusshaus sicherlich viele Partnerschaften verhandelt. Wir decken für Sie den Bereich Mobilität ab. Der Vorteil für Sie: Egal wie groß oder klein Ihr Fuhrpark ist, Sie müssen nicht verhandeln und erhalten trotzdem Großkundenkonditionen.

Verbundszugehörigkeit: Mitglied von einer der 310 Verbundgruppen/Einkaufsgenossenschaften

Bei der Registrierung geben Sie bitte bei der Kundengruppe „Verbundgruppen Mitglied“ oder „Einkaufsverbund Mitglied“ an und bei der detaillierten Kundengruppe wählen Sie Ihre Verbundgruppe bzw. Ihren Einkaufsverbund aus.

Die R+V Versicherung AG ist eine der größten Versicherungsgesellschaften Deutschlands und Obergesellschaft des R+V-Konzerns mit Sitz in Wiesbaden in Hessen. Wenn Sie Handelsvertreter nach § 84 HGB bei der R+V Versicherung oder Inhaber einer R+V Generalagentur sind, können Sie die Rahmenverträge der DRWZ Mobile nutzen.

Verbandszugehörigkeit: Partner des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Insgesamt sind derzeit 433 Genossenschaften mit ca. 330.000 Einzelmitgliedern im Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK) zusammengeschlossen. Der Mitgliederkreis des ZdK hat sich im Laufe der Zeit wesentlich über den ursprünglichen Kreis der klassischen Konsumgenossenschaften, die vor allem mit Lebensmitteln und Bedarfsartikel handeln, hinaus entwickelt. Dienstleistungen sind heute ein wichtiger Teil des Konsums.

Verbandszugehörigkeit: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK)

Die ZDK Mitgliederliste finden Sie hier: https://www.zdk-hamburg.de/mitglieder/

Die 869 beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. organisierten Energiegenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag, die Akzeptanz und die Motivation für die Energiewende in breiten Teilen der Gesellschaft zu steigern. Rund 183.000 Menschen engagieren sich in genossenschaftlichen Erneuerbaren-Energien-Projekten, von der Energieproduktion und -versorgung, über den (Wärme-)Netzbetrieb bis hin zur Vermarktung.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften.

Die rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland sorgen für mehr als 5 Millionen Menschen für bezahlbares und sicheres Wohnen. Primäres Ziel ihres genossenschaftlichen Förderauftrages ist es, die Mitglieder mit Wohnraum und speziellen Dienstleistungen zu versorgen.

Vereinszugehörigkeit: 410 Genossenschaften haben sich in der Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e.V. zusammen geschlossen.

In Deutschland gibt es derzeit 1.393 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften mit rund 350.000 Mitgliedern und einem kumulierten Jahresumsatz von etwa 125,6 Milliarden Euro. Zweck dieser Genossenschaften ist es, ihre Mitgliedsunternehmen wirtschaftlich zu fördern. Zentrales Ziel: Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Mitglieder. Die Genossenschaften sind in über 45 Branchen tätig.

Nicht nur die gewerblichen Genossenschaften, sondern auch deren Mitgliedsunternehmen können über unsere Rahmenverträge beziehen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitgliedsunternehmen anders bezugsberechtigt sind als die Genossenschaft selbst und sich daher für die korrekte Rabattübersicht immer selbst registrieren müssen. Vielen Dank.

Können Sie Ihr Unternehmen in eine der Gruppen einordnen? Dann sind Sie bezugsberechtigt. Sind Sie sich nicht sicher? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter.

So vielfältig wie unsere bezugsberechtigten Kundengruppen sind, so vielfältig ist auch unser Angebot. Ob Nutzfahrzeug, Kleinwagen oder Limousine, ob Diesel, Benzin oder Elektro, wir haben für alle das richtige Fahrzeug. Und sollte Ihr Wunschfahrzeug nicht dabei sein, dann schreiben Sie uns und wir schauen, was wir für Sie tun können.

Mehr über Vorteile, Hintergründe und Bedingungen zu Rahmenverträgen

Sie haben noch Fragen?